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Inkasso und seine Voraussetzungen 

Gerade bei Selbstständigen können Außenstände von Kunden schnell ein großes Ärgernis und Problem werden. Es gilt jedoch gesetzliche Regelungen und Vorgaben einzuhalten, ehe ein Inkasso beauftragt werden kann. Die grundlegende Voraussetzung ist, dass die zu erbringende Leistung vollständig erbracht wurde, denn erst hierdurch wird die diesbezüglich ausgestellte Rechnung zur Zahlung fällig. 

Ist der Kunde trotz dieses Umstands weiterhin säumig mit seiner Zahlung, so muss vor der Beauftragung einer Inkassofirma auf die ausstehenden Zahlungen in Form einer Mahnung hingewiesen werden. In der Allgemeinheit hat sich der Glaube festgesetzt, dass erst ab einer dritten Mahnung ein Inkasso eingeschaltet werden kann, jedoch ist dies aus gesetzlicher Sicht nicht der Fall. 

Eine erbrachte Leistung soll und muss entsprechend bezahlt werden. Für Firmen ist es deshalb sehr ärgerlich, wenn offene Rechnungen nach Fertigstellung der damit verbundenen Aufgabe nicht beglichen werden. Im Allgemeinen finden sich unter den Auftraggebern leider einige Kunden wieder, welche ihre Rechnungen nicht begleichen wollen. Das Einschalten einer Inkassofirma erspart in dieser Situation eine Menge Ärger und Aufwand, denn die Profis wissen, wie in diesen Fällen vorzugehen ist. 

Das richtige Inkassounternehmen finden 

Bevor der Auftrag für ein Inkasso vergeben werden kann, gilt es das hierfür passende Unternehmen zu finden. Diesbezüglich sollte sich informiert werden. Neben dem Internet und den zu findenden Bewertungen kann in solchen Fällen durchaus auch auf verschiedene Verbände zurückgegriffen werden, welche ihre Partner entsprechend vorstellen können. 

Es empfiehlt sich zudem ein Informationsgespräch vorab zu führen, in dessen Verlauf alle offenen Fragen geklärt werden können. Dies kennt man ja auch von anderen Anwälten, wie z.B. einem Fachanwalt Verkehrsrecht Berlin wenn es um Verkehrs-Streitigkeiten geht. Im Zuge der Suche nach dem passenden Inkassounternehmen gilt es außerdem den einzuhaltenden Ablauf und die Befugnisse des Inkasso zu klären. Darf beispielsweise eine Ratenzahlung vereinbart werden? Soll bei einer Nicht-Zahlung zudem direkt das gerichtliche Mahnverfahren angestoßen bzw. angestrengt werden? Wird all dies besprochen und vertraglich festgehalten, besteht Planbarkeit auf allen Seiten, so dass das Inkasso zur gewünschten Hilfe wird. 

Kommunikation mit dem säumigen Kunden 

Kommt ein Kunde trotz erbrachter Leistung und Anmahnung einer ausstehenden Zahlung nicht seinen Pflichten nach, sollte die jeweilige Rechnung in das Inkasso gegeben werden. Ein wichtiger Punkt in dessen Abwicklung ist jedoch die Kommunikation, welche sehr strikt gehalten werden sollte. 

Es empfiehlt sich, dass das beauftragte Inkassounternehmen die vollständige Kommunikation mit dem säumigen Zahler bzw. Kunden übernimmt, und das für die Leistungserbringung zuvor zuständige Unternehmen bei aufkommenden Fragen bzw. bei eingehenden Anfragen stets an die Inkassofirma verweist. 

Nur durch eine klar getrennte und abgesprochene Information lässt sich ein Inkasso störungsfrei durchführen. Dieses Vorgehen unterstützt außerdem den säumigen Kunden, da dieser in jeder Situation somit seinen Ansprechpartner kennt und Kontakt aufnehmen kann. 

Bei säumigen Kunden sollte nach einer ersten Mahnung und einer ausbleibenden Reaktion auf ein Inkasso gesetzt werden. Es gilt bei der Suche nach einem Inkassounternehmen einige Details zu beachten, doch kann dieses im weiteren Verlauf einiges an Ärger und Aufwand für den Auftraggeber vermeiden.

Post Author: Scarlett Reed